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Euro-Anwärterstaaten

Folgende Staaten der Europäischen Union nehmen zum Teil am zweijährigen Wechselkursmechanismus II (WKM-II) teil und können nach Erfüllung aller EU-Konvergenzkriterien den Euro als offizielles Zahlungsmittel einführen.

 

Land

Währung

Leitkurs 1 € =......

WKM-II Beitritt

Euroeinführung

Andorra

Euro, strebt eigene € an

 

 

 

Bulgarien

Lew

 

 

1. Januar 2014

Dänemark

Krone

7,46038

1. Januar 1999

vorerst abgelehnt

Estland

Krone

15,6466

28. Juni 2004

1. Januar 2012

Großbritannien

Pfund

-

-

vorerst abgelehnt

Lettland

Lats

0,702804

2. Mai 2005

1. Januar 2014

Litauen

Liras

3,45280

28. Juni 2004

1. Januar 2012

Polen

Zloty

-

-

1. Januar 2014

Rumenien

Lei

 

 

1. Januar 2014

Schweden

Kronen

-

-

vorerst abgelehnt

Tschechien

Krone

-

-

1. Januar 2016

Ungarn

Forint

-

-

1. Januar 2014


Voraussetzungen für die Euro-Einführung

Bevor ein EU-Mitgliedsland den Euro als offizielles Zahlungsmittel einführen darf (entspricht der dritten Stufe der Währungsunion), muß es die 4 EU-Konvergenzkriterien erfüllen.

  • Preisstabilität: Die Inflationsrate darf höchstens 1.5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten EU-Länder liegen (im Vergleich zum Vorjahr).
  • Finanzlage der öffentlichen Hand: Die Finanzlage darf auf Dauer kein übermäßiges Defizit aufweisen (die Grenze für die Neuverschuldung liegt bei 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes).
  • Wechselkurs: Mindestens zwei Jahre lang muß der Wechselkurs der Landeswährung zum Euro innerhalb der festgelegten Schwankungsbreiten liegen.
  • Langfristige Zinssätze: Der Nominalzinssatz darf langfristig höchstens 2 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten liegen.

EZB Häufig gestellte Fragen