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Voraussetzungen für die Euro-Einführung
Bevor ein EU-Mitgliedsland den Euro als offizielles Zahlungsmittel einführen darf (entspricht der dritten Stufe der Währungsunion), muß es die 4 EU-Konvergenzkriterien erfüllen.
- Preisstabilität: Die Inflationsrate darf höchstens 1.5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten EU-Länder liegen (im Vergleich zum Vorjahr).
- Finanzlage der öffentlichen Hand: Die Finanzlage darf auf Dauer kein übermäßiges Defizit aufweisen (die Grenze für die Neuverschuldung liegt bei 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes).
- Wechselkurs: Mindestens zwei Jahre lang muß der Wechselkurs der Landeswährung zum Euro innerhalb der festgelegten Schwankungsbreiten liegen.
- Langfristige Zinssätze: Der Nominalzinssatz darf langfristig höchstens 2 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten liegen.
EZB Häufig gestellte Fragen
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